Zum 1.1.2024 ist die Nutzung des E-Rezepts verpflichtend für verschreibungspflichtige Medikamente sowie auch für Blutprodukte, die ausschließlich in Apotheken abgegeben werden können.
Die alte rosa Papierform entfällt. Nach Einlesen Ihrer Versichertenkarte für das laufende Quartal werden Rezepte digital ausgestellt. Sie können Ihr E-Rezept hieraufhin einfach mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte in einer Apotheke Ihrer Wahl einlösen – eine neue Karte ist dafür nicht erforderlich. Ein erneuter Praxisbesuch zur Abholung entfällt somit ebenfalls.
Sie benötigen zudem keinen Pin für Ihre Karte. Das Rezept selbst ist nicht auf Ihrer Karte sondern auf einem besonders gesicherten Server gespeichert. Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Rezept zugreifen. Alternativ können Sie auch die E-Rezept-App herunterladen. Betäubungsmittel werden weiterhin auf einem BTM-Rezept in Papierform ausgestellt. Ebenso grüne Rezepte und Verordnungen für Hilfsmittel wie Stechhilfen für Diabetiker etc.
ACHTUNG: Da die E-Rezepte ohne PIN-Eingabe mit der Versichertenkarte abrufbar sind, sollten Sie Ihre Karte im Falle des Verlustes möglichst zeitnah bei Ihrer Krankenkasse sperren lassen.
Für Selbstzahler (Privatversicherte) ist das E-Rezept optional und damit nicht verpflichtend.